Gesetzlicher Rahmen
Wie alle Tierärzte in Deutschland unterliegen wir einer Gebührenordnung, der so genannten GOT, der Gebührenordnung für Tierärzte (s. Informationen zur Gebührenordnung weiter unten). Die GOT staffelt sich in einen niedrigen, einen mittleren und einen Höchstsatz. Der unterste Satz darf nicht unterschritten werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich u.a. nach der Schwierigkeit des Falles und nach dem Zeitaufwand. Nachts, im Notdienst, an Wochenenden und Feiertagen ist es möglich, den 2 bis 4-fachen Satz der Gebühren zu erheben.
Individuelle Behandlungskosten
Im Rahmen der Erstuntersuchung Ihres Tieres schlagen wir Ihnen Wege zur Diagnostik und Behandlung vor und ermitteln daraus den jeweiligen Kostenrahmen. Nur mit Ihrer Zustimmung werden die medizinischen Maßnahmen durchgeführt. Das Wohl und die Genesung des Tieres stehen für uns dabei immer im Vordergrund. Aus den unterschiedlichen Untersuchungen oder operativen Eingriffen, den nötigen Medikamenten und einem eventuellen stationären Aufenthalt könne sich daher ganz unterschiedliche Kosten ergeben.
Ihre Rechnung
Nach Abschluss jeder Konsultation bei uns erhalten Sie eine Rechnung mit einer detaillierten Kostenaufstellung. Diese begleichen Sie bitte sofort an der Rezeption. Sie wählen, ob Sie
bezahlen.
Eine direkte Abrechnung mit der Tierkrankenversicherung ist nicht möglich.
Anpassung der Gebührenordnung
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Die gesamte Meldung mit ausführlichen Informationen finden Sie auf der Internetseite www.tknds.de